SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige die Stadt Weinstadt widerruflich, wiederkehrende Zahlungen (für die vorstehend genannten Buchungszeichen) von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Weinstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.

Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt
DE16ZZZ00000072528
Die Mandatsreferenz wird von der Stadt Weinstadt vergeben.

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Stadt Weinstadt
Ansprechpartnerin: Frau Kiedaisch
Tel.: 07151/693-235
E-Mail: stadtkasse@weinstadt.de


Stadt Weinstadt
Finanzverwaltung
Poststr. 15/1
71384 Weinstadt


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